FVCKTAXE$GETMONE¥Einen Geldmagneten scheint auch Shindy gut gebrauchen zu können: Um 90.000 Euro geht es jedenfalls in einem Prozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Der Ex-EGJ-Rapper soll Einnahmen in bar kassiert, bei seiner Umsatzsteuererklärung unterschlagen und so am Fiskus vorbeigeschleust …

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  • Vor 6 Tagen

    Wenn er am 31.03.2017 verurteilt wurde und das damalige Urteil (14 Monate Freiheitsstrafe "auf Bewährung") zeitnah rechtskräftig wurde, dann dürfte, eine übliche Bewährungszeit (Zeitraum, in dem man "unter Beobachtung") vorausgesetzt, die Strafe 2020 erlassen worden sein. Eine erneute Verurteilung jetzt wäre dann kein "Bewährungsversagen", als Vorbestraftem (sofern die Vorstrafe noch nicht gelöscht wurde) wäre(n) die Vorstrafe(n) aber straferhöhend zu werten. Das Netzt behauptet, es habe einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 320 Tagessätzen, insgesamt 80 TEUR gegeben, der angefochten wurde, deshalb jetzt die Verhandlung. Theoretisch kann das Gericht jetzt im Falle der Verurteilung zu einer höheren Strafe kommen, weil das sog. Verschlechterungsverbot bei Strafbefehlen nicht greift. Das ist aber in der Praxis eher unwahrscheinlich. Es geht also letztlich im Prozess voraussichtlich um Freispruch oder Geldstrafe (oder Einstellung gegen Geldauflage).

    Fun fact: offensichtlich geht das Gericht davon aus, dass S zu dem Hindy 7.500 EUR netto (ggf. unter Berücksichtigung von abzuziehenden Unterhaltsverpflichtungen) pro Monat verdient. Denn Tagessatzhöhe sind 250 EUR (80.000:320). Die Tagessatzhöhe bemisst sich grds. nach dem monatlichen Netto, geteilt durch 30. Die Tagessatzhöhe wird aber oft einfach geschätzt, muss ich dazu sagen.