Der Tickethändler Viagogo schert sich wenig um deutsche Gerichte. Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt, warum.

Hamburg (joga) - Das Landgericht Hamburg hat Viagogo am Mittwoch laut einer Mitteilung des Konzertveranstalters FKP Scorpio verboten, "Tickets für die vier Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen." Auch sei dem Tickethändler vom Gericht untersagt, überhöhte Ticketpreise als angebliche Originalpreise auszuweisen.

Vor gut vier Wochen hatten Rammstein eine ähnliche Verfügung am selben Gericht erwirkt, derzufolge es Viagogo verboten ist, "den Verkauf von Tickets für die Stadion-Konzerte 2019 von Rammstein in Deutschland zu ermöglichen" sowie "zu behaupten, dass es sich um gültige Tickets handelt, die zum Eintritt berechtigen".

Wer verkauft überhaupt bei Viagogo?

Hintergrund der juristisch spitzfindig klingenden Formulierungen ist, dass Viagogo seit jeher bestreitet, selber Tickets zu verkaufen. Vielmehr ermögliche man nur den privaten Weiterverkauf. Den privaten Weiterverkauf von Tickets aber dürfen Veranstalter nicht verbieten - das besagt jedenfalls ein Urteil aus dem Jahr 2010 wiederum vom Landgericht Hamburg. Veranstalter können aber in den AGBs Bedingungen für den Weiter-Verkauf von Tickets aufstellen - etwa dass nur der Originalpreis verlangt werden darf.

Ob die Tickets bei Viagogo überhaupt von privaten Anbietern stammen, ist völlig unklar, der Händler lässt sich da nicht in die Karten schauen. Wiederholt gerieten die Veranstalter selbst in den Verdacht, mit Hilfe von Second Hand-Börsen Tickets zu überhöhten Preisen anzubieten, so etwa bei Konzerten von Robbie Williams.

Unsichere Rechtslage

Insgesamt ist die rechtliche Situation ziemlich unklar, was das in London gegründete und mittlerweile in Genf ansässige Unternehmen offenbar ermutigt, die am Landgericht Hamburg erwirkten Verbote komplett zu ignorieren und munter weiter Tickets anzubieten. Auch Rechtsanwalt Michael Terhaag von der Düsseldorfer Kanzlei für Medienrecht Terhaag & Partner sagt auf Anfrage von laut.de, dass die Rechtslage keineswegs eindeutig sei.

Das Landgericht Hamburg habe, so Terhaag, "offensichtlich zunächst zugunsten der Bands entschieden" und deshalb der Plattform verboten, so zu tun als verkaufe sie gültige Tickets: "Hier ist in jedem Fall spannend zu verfolgen, ob sich die Plattform gegen diese Entscheidungen durch Rechtsmittel erwehrt." Tut sie dies nicht, müsse sie damit rechnen, dass die Bands bzw die Veranstalter "die in den Verfügungen angedrohten gesetzlichen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 € durch entsprechende Ordnungsverfahren festsetzen und später vollstrecken lassen."

"Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen"

Vom Kauf der - oftmals absurd überteuerten - Eintrittskarten kann man Fans jedenfalls nur abraten. Bei Ed Sheerans Konzerten wurden bereits im vergangenen Sommer Ausweiskontrollen vorgenommen, Rammstein werden da sicher nachziehen. Sie werden auf ihre AGBs und ihr Hausrecht verweisen und Besucher nicht einlassen, deren Name nicht mit dem auf dem Ticket übereinstimmt.

Der Besucher kann den Einlass nicht erzwingen. Er kann möglicherweise im Nachhinein einen Schadensersatz erklagen, doch auch da ist ein Erfolg laut Michael Terhaag keineswegs garantiert.

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht hält die Rechtslage für unklar, bis "ein Interessenverband oder ein abgewiesener Fan, der tatsächlich von einem Privatmann gekauft hat, diese Rechtsfrage mal gerichtlich klären lässt. Das dauert allerdings Jahre." Das letzte Wort in dieser Sache sei, so Terhaag, "noch lange nicht gesprochen!"

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Rammstein und Ed Sheeran

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